Annahmevoraussetzungen Künstliche Mineralfaserabfälle KMF (AVV 170603*)
Liebe Kunden,
es freut uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab dem 07.06.2022 die Entsorgung von künstlichen Mineralfaserabfällen KMF (AVV 170603*) wieder anbieten können. Jedoch haben sich in der Zwischenzeit die Annahmebedingungen erheblich verschärft.
Die Annahmevoraussetzungen:
- Die KMF muss am Entstehungsort in spezielle Big-Bag verpackt werden.
- Das Höchstmaß (Länge 100 cm x Breite 100 cm x Höhe 120 cm) darf nicht überschritten werden, ansonsten ist keine Verpressung möglich!
Sollten Sie also noch KMF-Säcke 140 x 220 cm (1m³) vorrätig haben, können Sie diese noch benutzen. Die Säcke dürfen jedoch demensprechend nur zur Hälfte befüllt und dann verschlossen werden. Falsch verpackte Säcke oder Säcke mit falschen Maßen, sind von der Annahme ausgeschlossen bzw. müssen umverpackt werden. Diese Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.
- Die Verpackungen müssen staubdicht verschlossen sein und dürfen keine Beschädigungen aufweisen.
- Strengere Auflagen bedeuten auch mehr Kontrolle. Eine Vermischung von KMF Dämmwolle mit anderen Abfällen ist nicht möglich.
- Rohre mit KMF, Mineralfaserplatten, Bitumen mit KMF usw. sind zwingend extra zu entsorgen!
Für weitere Informationen über die Entsorgungspreise, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.