BAUSCHUTT
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Abfällen und muss sortenrein getrennt werden. Die getrennte Erfassung unterliegt dabei strengen Qualitätsmerkmalen.
Folgende Abfälle sind hauptsächlich Bestandteile von Bauschutt:
Mauerwerk, Steine, Ziegel, Beton, Mörtel und Mörtelreste, Estrich, Keramik, Fliesen, Kacheln, Waschbecken/Toiletten, Zement und Zementreste
Folgende Abfälle gehören nicht zur Entsorgung des Bauschutts:
Styropor, Verpackungen aus Holz, Metall und Kunststoff, Altreifen, Batterien, Rigips, Dämmmaterialien, Elektroschrott, Farben und Lacke, Asbest und asbesthaltige Stoffe uvm. Diese Abfälle fallen wiederrum unter den Begriff „Bau und Abbruchabfälle“ und haben nichts mit Bauschutt zu tun.
Was ist der Unterschied zwischen Bauschutt und gemischten Bau- und Abbruchabfällen?
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle, auch Baumischabfälle genannt, sind nicht gleichzusetzen mit Bauschutt. Der Hauptunterschied zwischen Bauschutt und Bau- und Abbruchabfällen liegt in der Vielfalt der Materialien, die in letzterem enthalten sind. Während Bauschutt hauptsächlich aus mineralischen Materialien besteht, können Bau- und Abbruchabfälle eine Vielzahl von Materialien enthalten, die unterschiedliche Entsorgungsmethoden erfordern, sie bestehen also aus nicht mineralischen Materialien.
Welche Arten gibt es und wie werden sie richtig entsorgt?
Recyclingfähiger Bauschutt
Dieser Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen, sauberen Materialien. Er ist frei von Verunreinigungen und kann wiederaufbereitet und als Recycling-Baustoff verwendet werden.
Beispiele:
- Ziegel, Mauerwerk
- Beton ohne Anhaftungen
- Natursteine
- Dachziegel
- Estrich ohne Beschichtungen
- Fliesen und Keramik
Nicht recyclingfähiger Bauschutt
Hierbei handelt es sich um Material, das nicht mehr recycelt werden kann, da es vermischt oder verschmutzt ist. Eine Wiederaufbereitung ist technisch oder wirtschaftlich nicht möglich.
Beispiele:
- Bauschutt mit Anhaftungen von Holz, Metall oder Kunststoffen
- Zementreste mit Beschichtungen
- Fliesenkleber
- Verputzte oder beschichtete Bauteile
- Leichtbeton wie Bims mit Dämmstoffresten
Bauschutt mit Auffälligkeiten
Material, wo auf Grund seiner Eigenschaften nur zur Deponierung geeignet ist.
Beispiele:
- Anhydrit Estrich / Calciumsulfat Estrich
- Auffälliges Material (Geruch / Farbe)
- Bauschutt mit jeglicher geringer Anhaftung (z. B. Heraklith, Styropor, Bitumen, Fremdstoffen)
- Gips- / Kalkputz (Monoladung)
- Kaminschutt
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