HOLZ
Altholz kann je nach Herkunft und Nutzung mit verschiedenen Fremdstoffen belastet sein, die bei einer ordnungsgemäßen Altholzentsorgung über eine mögliche Weiterverwertung entscheiden. Aus diesem Grund unterteilen wir als Fachbetrieb Altholzabfälle je nach Schadstoffbelastung in verschiedene Kategorien.
Abfallholz entsorgen Sie am besten sortiert entsprechend den nachfolgenden Kategorien: Holzentsorgung von AI – AIV.
A I: unbehandeltes, naturbelassenes Holz - nicht verunreinigt
Es handelt sich um unbehandeltes Altholz, wenn das Holz in seiner Natur verarbeitet worden ist und nicht behandelt wurde (z. B. mit Lasuren). Das Holz ist naturbelassen oder lediglich mechanisch bearbeitet. Es wurde weder Verschmutzung noch Schadstoffen ausgesetzt.
Beispiele sind:
- Unbehandelte Vollholz-Paletten (z.B. Europaletten)
- Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
- Vollholz-Transportkisten
- Schnittholz
- Vollholzmöbel
A II - III behandeltes Holz
Bei Altholz der Kategorie A II handelt es sich um verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz. Als Faustregel für Altholz der Holzkategorien A II und A III gilt, dass es mit Farben, Lasuren oder Materialien beschichtet oder gestrichen worden ist, die für den Innenraum gedacht sind.
Beispiele sind:
- Leimholzplatten
- Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen, Deckenpaneele, Türblätter, Zargen usw. aus dem Innenausbau
- Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz
- Altholz aus dem Sperrmüll
- Fußböden, Parkett (Achtung, oft auch Sperrmüll und kein Holz!)
- Kisten
- Möbel mit PVC-Kanten oder PVC-Beschichtungen
- Deckenpaneele, Zierbalken
- Holzspielzeug
A IV: Holz kontaminiert
Behandeltes und nach Abfallrecht überwachungsbedürftiges Holz bedeutet, dass das Holz in seiner Natur mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, die es witterungsbeständig und widerstandsfähig gegen Schädlinge oder Pilze machen und die Entflammbarkeit des Holzes herabsetzen. Als Faustregel gilt, dass es sich um Lasuren, Farben oder Holzschutzmittel handelt, die für den Außenbereich bestimmt sind. Alle Außenhölzer sind als A IV-Holz einzustufen.
Beispiele für gefährlich behandeltes A IV-Holz sind:
- Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (z.B. Dachstuhlholz,
- Holzfachwerk, Dachsparren)
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
- Bahnschwellen, Leitungsmasten
- imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich (z.B. Balkongeländer,
- Holzterrassen)
- Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte
- Gartenmöbel
- Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
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