Wichtige Kundeninformation
Mit Inkrafttreten des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) wird auch die Abfallwirtschaft in den nationale Emissionshandelssystem einbezogen. Die thermische Behandlung von Abfällen aller Art unterliegt ab dem 01.01.2024 einer CO₂-Besteuerung. Um Abfälle als Brennstoff im Sinne des BEHG in thermischen Behandlungsanlagen einsetzen zu können, müssen Betreiber entsprechender Anlagen durch den Kauf von Erlaubnissen (Emissionszertifikaten) das Recht erwerben, CO₂- zu emittieren. Die Zertifikatspreise werden nach der gesetzlichen Regelung im Jahr 2024 bei zunächst 40,00 € pro Tonne fossilem CO₂-liegen und bis 2026 auf bis zu 65,00 € pro Tonne steigen.
Durch das Einbeziehen von Abfällen in das nationale Emissionshandelssystem und die damit verbundenen Auswirkungen werden wir ab dem 01.01.2024 einen gesonderten CO₂-Zuschlag auf alle zur thermischen Behandlung anfallenden Abfälle einführen.
CO₂-Zuschlag ab 01.01.2024 25,00 €/t
- Bau und Abbruchabfälle AVV 17 09 04
- Gewerbliche Siedlungsabfälle AVV 20 03 01
- Gemischte Verpackungen AVV 19 12 12
- Sonstige Kunststoffe AVV 17 02 03
- Gemischte Verpackungen zur Vorbehandlung AVV 15 01 06