Inkrafttreten des BEHG und die Folgen!
Wichtige Kundeninformation
Mit Inkrafttreten des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) wird auch die Abfallwirtschaft in den nationale Emissionshandelssystem einbezogen. Die thermische Behandlung von Abfällen aller Art unterliegt ab dem 01.01.2024 einer CO₂-Besteuerung. Um Abfälle als Brennstoff im Sinne des BEHG in thermischen Behandlungsanlagen einsetzen zu können, müssen Betreiber entsprechender Anlagen durch den Kauf von Erlaubnissen (Emissionszertifikaten) das Recht erwerben, CO₂- zu emittieren. Die Zertifikatspreise werden nach der gesetzlichen Regelung im Jahr 2024 bei zunächst 40,00 € pro Tonne fossilem CO₂-liegen und bis 2026 auf bis zu 65,00 € pro Tonne steigen.
Durch das Einbeziehen von Abfällen in das nationale Emissionshandelssystem und die damit verbundenen Auswirkungen werden wir ab dem 01.01.2024 einen gesonderten CO₂-Zuschlag auf alle zur thermischen Behandlung anfallenden Abfälle einführen.
CO₂-Zuschlag ab 01.01.2024 25,00 €/t
- Bau und Abbruchabfälle AVV 17 09 04
- Gewerbliche Siedlungsabfälle AVV 20 03 01
- Gemischte Verpackungen AVV 19 12 12
- Sonstige Kunststoffe AVV 17 02 03
- Gemischte Verpackungen zur Vorbehandlung AVV 15 01 06
